Schweigepflicht
Laut Bundesgesetz über den Datenschutz (Art. 35) und der Berufsordnung der Föderation der Schweizerischen Psychologinnen und Psychologen FSP unterstehen die Berufsangehörigen der Schweigepflicht.
Was in einer Psychotherapie besprochen wird, bleibt streng vertraulich und darf an niemanden ohne Rücksprache mit der betroffenen Person bzw. Entbindung der Schweigepflicht weitergegeben werden.
Erstgespräch
Im Erstgespräch geht es um einen ersten Überblick über die vorliegenden Probleme und Anliegen, mögliche Zielsetzungen und ein erstes gegenseitiges Kennenlernen. Erst danach wird entschieden, ob
es zu einer Zusammenarbeit kommt. Das Erstgespräch wird nach gleichem Tarif verrechnet wie die anderen Therapiesitzungen.
Krankenkassenbeiträge
Die Abrechnung erfolgt neu über die Grundversicherung. Notwendig hierfür ist eine ärztliche "Anordnung für psychologische Psychotherapie", durch welche 15 Sitzungen genehmigt werden. Eine
Verlängerung in Form einer zweiten Anordnung à 15 Sitzungen ist möglich. Nach kumuliert 30 Sitzungen ist wird eine Kostengutsprache des Versicherers notwendig.
Links
www.localmed.ch (Localmed Biel)
www.vbp.psychologie.ch (Verband Berner Psychologinnen und Psychologen)
www.psychologie.ch (Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen)